Wettanbieter mit deutscher Lizenz: Wer auf der GGL-Whitelist steht

Updated Oktober 2026
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Eine deutsche Lizenz für Sportwetten heißt im Glücksspielstaatsvertrag nicht „Lizenz“, sondern Erlaubnis. Sie wird von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) erteilt, sie steht auf einer amtlichen Liste, und sie ist an konkrete Domains gebunden. Wer ohne diese Erlaubnis in Deutschland Sportwetten anbietet, macht sich strafbar. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Ansprechpartner, keinen Zugang zu OASIS und keine eigene Auszahlungsobergrenze. Dieser Vergleich betrachtet zehn Anbieter, deren Sportwetten-Domain auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026 steht, und erläutert, was eine Erlaubnis im Jahr 2026 konkret für Spielende bedeutet.

Ein Holzschreibtisch im Morgenlicht mit geschlossenem Notizbuch, Kugelschreiber und Kaffeetasse, daneben ein Smartphone mit dunklem Bildschirm.
Im Jahr 2024 hatten 32 Veranstalter eine GGL-Erlaubnis für Sportwetten, davon 13 hybrid und 19 nur für den Internetvertrieb; 27 dieser Erlaubnisinhaber hatten ein aktives Angebot.

Stand der Daten: Oktober 16, 2026; geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Was eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis tatsächlich ist

Die deutsche Erlaubnis für Sportwetten ist kein Marketing-Siegel und keine Auszeichnung der Branche. Sie ist ein Verwaltungsakt, den die GGL auf Grundlage von § 9a Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 27f Abs. 1 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 erteilt. Wer sie erhält, darf Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln — und nur auf genau den Domains, die in der Whitelist genannt sind. Eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele, für Online-Poker oder für Online-Casinospiele ist eine andere Erlaubnis, mit anderen Regeln und einem anderen Erlaubnisdatum. Wer auf slots.betx.de spielt, ist nicht automatisch auf betx.de zum Sportwetten zugelassen.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes, im Hintergrund eine ruhige Tribüne unter bedecktem Himmel.
Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden.

Die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse für Sportwetten konnten aufgrund von Gerichtsverfahren erst im Oktober 2020 vergeben werden. Seither ist die Whitelist mehrfach gewachsen. Im September 2026 standen 129 Veranstalter und Vermittler mit einer GGL-Erlaubnis auf der Liste, insgesamt 229 erlaubte Glücksspielseiten — alle Spielarten zusammengenommen, nicht nur Sportwetten. Auf den Sportwettenmarkt entfiel davon im Jahr 2024 ein Ausschnitt von 32 Veranstaltern, von denen 27 ein aktives Angebot betrieben; 13 davon waren hybrid tätig, also sowohl stationär als auch online, 19 rein online. 28 Internetseiten für Sportwetten waren aktiv, daneben rund 2.300 Wettvermittlungsstellen.

Wer prüfen will, ob ein Anbieter eine gültige Erlaubnis hat, öffnet die Whitelist der GGL und sucht die Domain. Nur die Domain, die dort für die Sportwetten-Erlaubnis genannt ist, darf auch Sportwetten annehmen. Eine .de-Domain allein beweist nichts. Die Behörde führt zu jedem Eintrag den Erlaubnisinhaber, das Erstdatum der Erlaubnis und, falls vorhanden, das Datum der Folgeerlaubnis. Ein Enddatum führt die Whitelist nicht — die erste Erlaubnis läuft nach § 4c Abs. 1 fünf Jahre, danach wird sie verlängert, und die Whitelist zeigt nur, was die Behörde genehmigt hat, nicht, wann sie endet. Wer ein Enddatum in den Raum stellt, das nirgends amtlich steht, spekuliert auf eigene Rechnung.

Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf — und wer nicht

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 untersagt es, ohne deutsche Erlaubnis Glücksspiel in Deutschland anzubieten (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Eine Lizenz aus Curaçao, aus Anjouan oder aus Malta ist im deutschen Markt keine. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor Angeboten „wie etwa Platincasino“ gewarnt, die hierzulande ohne Erlaubnis werben. Wer dort spielt, hat weder die Spielersperre OASIS noch die Limitdatei LUGAS als Schutz im Hintergrund.

Strafrechtlich steht die Organisation eines unerlaubten Glücksspiels nach § 284 StGB bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, das Bewerben bis zu einem Jahr. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel ist nach § 285 StGB bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bedroht. Strafverfahren gegen einzelne Spielende sind in der Praxis nicht etabliert — weder ein Freifahrtschein noch ein Risiko, das man dramatisieren sollte. Die Behörde geht über Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren vor: 1.843 illegale Webseiten waren 2025 nicht mehr aus Deutschland erreichbar, die Zahl der Untersagungsverfahren stieg von 68 im Jahr 2022 auf 287 im Jahr 2025.

Zivilgerichte haben in mehreren Fällen Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet. Ein Verfahren gegen Tipico, das den Bundesgerichtshof am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) zum Europäischen Gerichtshof geführt hat, könnte diese Linie bestätigen: Der Kläger fordert dort mehr als 3.700 € Verluste aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück, weil Tipico zu dieser Zeit keine deutsche Erlaubnis hatte. Der EuGH-Generalanwalt Nicholas Emiliou hält es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, unlizenzierte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten — mit einer Ausnahme: Wenn die Behörde zugesichert hat, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen, könnte etwas anderes gelten. Ein Urteil steht aus. Wer heute spielt, hat daraus noch keinen einklagbaren Anspruch.

Die Spielregeln der Erlaubnis: Was Erlaubnisinhaber dürfen und was nicht

Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis erlaubt nicht alles, was ein internationaler Buchmacher anbietet. Der Katalog folgt § 21 GlüStV. Erlaubt sind feste Quoten auf das Ergebnis eines Ereignisses, auf einen Abschnitt davon oder auf Vorgänge während des Ereignisses — als Einzelwette oder als Kombiwette. Das Wettprogramm bestimmt die GGL, nicht der Anbieter. Verboten sind Wetten auf Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige oder Amateure beteiligt sind; in der Praxis der GGL zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. Manipulationanfällige Wetten sind ebenso tabu wie Wetten auf Regelverstöße und deren Sanktionierung. Soziale oder politische Ereignisse sind kein Wettgegenstand.

Live-Wetten sind eingeschränkt. Während eines laufenden Ereignisses darf nur auf das Endergebnis gewettet werden oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine ähnliche Komponente in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten vorkommen. Nächstes Tor im Fußball ja, nächster Satz im Tennis ja; nächster Punkt im Tennis, nächster Korb im Basketball nein. Auszahlungen erfolgen erst nach dem offiziellen Ereignisende. Es gibt keinen gesetzlichen Höchsteinsatz pro Wette.

Esports ist nach dem Verständnis der GGL kein Sport; Wetten auf esports sind in Deutschland nicht erlaubt. Virtuelle Sportwetten sind nicht etabliert — hier schweigt die Behörde, und wer schweigt, hat keine Aussage getroffen. Cash Out ist keine gesetzliche Kategorie und keine Pflicht der Erlaubnis; es ist eine Funktion, die ein Anbieter anbieten kann oder nicht.

Werbung für erlaubte Sportwetten folgt eigenen Regeln. Zwischen 6:00 und 21:00 Uhr gilt ein Werbeverbot — aber nur für Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele, nicht für Sportwetten. Für Sportwetten gilt: keine Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal, keine Werbung mit aktiven Sportlerinnen, Sportlern oder Funktionären, keine Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der Glücksspielstaatsvertrag selbst enthält keine Regel, die einen Sportwetten-Bonus betragsmäßig begrenzt — Beträge, Umsatzbedingungen und Mindestquoten kommen aus den AGB des jeweiligen Anbieters.

Spielerschutz, der für alle Erlaubnisinhaber gilt

Wer in Deutschland mit Erlaubnis spielt, bewegt sich in einem Rahmen, den die GGL für alle gleich vorschreibt. Die zentralen Stellschrauben stehen in den §§ 4 bis 8a GlüStV.

Die Silhouette einer Person sitzt am Abend am Fenster und blickt auf eine Straße, auf dem Fensterbrett steht ein Glas Wasser.
Die GGL nennt für den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland eine Kanalisierungsquote von 77 %: 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen auf unerlaubte Angebote.

Teilnehmen darf, wer volljährig ist (§ 4 Abs. 3). Pro Anbieter ist nur ein Konto erlaubt, und vor der vollständigen Verifizierung darf der Anbieter das Spiel für höchstens 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € erlauben — Auszahlungen in dieser Phase sind nicht möglich. Die Verifizierung erfolgt gegen ein Ausweisdokument, die Anschrift und die Zahlungsquelle; das ist kein Bonus, kein Vertrauensvorschuss, sondern die Voraussetzung, dass der Anbieter das Konto überhaupt freischaltet.

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit beträgt 1.000 € pro Kalendermonat (§ 6c Abs. 1). Es wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, an die jeder Erlaubnisinhaber angeschlossen ist. Wer mehr einzahlen will, muss gegenüber dem Anbieter seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen — eine Selbsterklärung reicht nicht. Anbieter dürfen für einen bestimmten Spielenden eine höhere monatliche Grenze festlegen, bis zu 10.000 €, in besonderen Fällen bis 30.000 €, allerdings nur für höchstens ein Prozent ihrer aktiven Spielenden. Eine Senkung des Limits greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen. Diese Struktur ist kein Vorschlag, sie ist verbindlich.

OASIS ist die bundesweite Spielersperre (§§ 8, 8a). Bei jeder Registrierung und bei jedem Login wird die Datei abgefragt. Eine Selbstaussperrung dauert mindestens drei Monate, wenn der Spielende eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer in OASIS steht, kann sich nicht bei einem anderen Erlaubnisinhaber anmelden — die Datei ist für die angeschlossenen Anbieter verbindlich. Daneben gibt es den Panikbutton (§ 6i Abs. 3), der eine sofortige 24-Stunden-Sperre auslöst. Offshore-Anbieter sind an OASIS nicht angeschlossen.

Paralleles Spielen ist nach § 6h GlüStV über die LUGAS-Aktivitätsdatei ausgeschlossen. Zwei Konten bei zwei verschiedenen Erlaubnisinhabern parallel zu führen, ist nicht erlaubt. Wer das versucht, wird technisch an der Aktivitätsdatei scheitern.

Bezahlt wird nach § 6b Abs. 4 ausschließlich von einem Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet und bei einem Institut geführt wird, das dem Geldwäschegesetz unterliegt. Anonyme Zahlungsmittel sind tabu — Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten fallen hier durch, jedenfalls beim Erlaubnisinhaber. Welche konkreten Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, sagt der Anbieter selbst; es ist nicht Gegenstand der Erlaubnis. Spielerguthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto; bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen gebührenfrei ausgezahlt (§ 6b Abs. 6-7).

Kanalisierung: Wie viel vom Markt in Deutschland läuft wirklich über die Erlaubnis?

Die Behörde misst regelmäßig, wie groß der Anteil des unerlaubten Angebots am Gesamtmarkt ist. Die Kanalisierungsquote für den gesamten Online-Glücksspielmarkt liegt nach der jüngsten GGL-Mitteilung bei 77 % — 23 % des Marktvolumens 2024 entfielen demnach auf Angebote ohne deutsche Erlaubnis. Für den Sportwettenmarkt allein sieht das Bild anders aus: Auf Basis von Steuerdaten des Bundesministeriums der Finanzen lag die Kanalisierungsquote 2022 bei deutlich über 95 Prozent; der illegale Anteil war kleiner als fünf Prozent.

Die beiden Zahlen sind nicht widersprüchlich. Der Gesamtmarkt umfasst auch Slots, Poker und Online-Casino, in denen Offshore-Anbieter stärker vertreten sind. Im Sportwettenmarkt hat die Regulierung tatsächlich dafür gesorgt, dass die Spielenden überwiegend bei Erlaubnisinhabern landen — was sich an den Bruttospielerträgen ablesen lässt. 2024 erzielten die Sportwettenanbieter mit GGL-Erlaubnis 1.963 Mio. € Bruttospielertrag, ein Plus von 12 % gegenüber dem Vorjahr. Die zugrunde liegenden Wetteinsätze beliefen sich auf 8,2 Mrd. € (2023: 7,9 Mrd. €), die durchschnittliche Auszahlungsquote lag bei 76 % (2023: 78 %). Auf den Fußball entfielen 78 % der Einsätze, gefolgt von Basketball mit 8 %, Tennis mit 5 %, Kombinationen aus mehreren Sportarten mit 5 % und Eishockey mit 1 %. Pre-Match und Live-Wetten hielten sich bei 47 % zu 53 % die Waage.

Der regulierte deutsche Glücksspielmarkt insgesamt erreichte 2024 ein Volumen von rund 14,4 Mrd. € an Bruttospielerträgen; die Steuereinnahmen aus Glücksspielen betrugen im selben Zeitraum etwa sieben Mrd. €.

Die Sportwettensteuer: 5,3 % — und wer sie trägt

Die Sportwettensteuer ist in den §§ 16-25 RennwLottG geregelt. Sie beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18), also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags (5,3 geteilt durch 105,3). Steuerschuldner ist der Veranstalter der Wette, nicht der Spielende (§ 19). Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, ist eine Frage der Geschäftspolitik. Manche Anbieter ziehen sie vom Einsatz ab, manche vom Gewinn, manche tragen sie selbst. Wer wissen will, was bei einem konkreten Anbieter passiert, liest dessen AGB — nicht die Steuernorm.

Die Steuer gilt auch für nicht erlaubte Anbieter. Wer eine Sportwettensteuer entrichtet, ist deshalb nicht automatisch im Besitz einer deutschen Erlaubnis. Die Besteuerung ist eine eigene Frage, die Aufsicht eine andere.

Auf Gewinne aus privaten Sportwetten fällt auf erster Stufe keine Einkommensteuer an; ob im Einzelfall eine Erklärungspflicht besteht, hängt von der persönlichen Situation ab. Wer hier Sicherheit braucht, fragt eine Steuerberatung, nicht den Wettanbieter.

Was eine Erlaubnis konkret für den eigenen Geldbeutel bedeutet

Ein Blick in die Mechanik, wie sie der Glücksspielstaatsvertrag vorschreibt. Das folgende Beispiel ist eine Veranschaulichung, kein zitiertes Angebot.

Wer das gesetzliche Monatslimit von 1.000 € ausnutzt und diesen Betrag als einen Einsatz auf einer hypothetischen Zwei-Wege-Wette zu Quoten von 1,90 / 1,90 platziert, wettet 1.000 € auf ein Ereignis, bei dem der Buchmacher im Schnitt 1.000 € × (1 − 1/1,90 − 1/1,90) einbehält. Der Auszahlungsanteil dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei rund 52,6 %; die Marge des Buchmachers bei rund 47,4 %. Auf den 1.000 € Einsatz entspricht das einem erwarteten Verlust von etwa 474 € — die Sportwettensteuer noch nicht eingerechnet, die der Anbieter trägt oder weitergibt, wie er es in seinen AGB formuliert.

Der Punkt ist nicht die Zahl selbst. Wer das Limit von 1.000 € pro Monat ausschöpft, hat statistisch mit jedem ausgegebenen Euro etwa 47 Cent an die Buchmachermarge abgegeben, bevor irgendein Bonus ins Spiel kommt. Wer das Limit nicht ausschöpft, gibt anteilig weniger aus, verliert im Mittel aber einen ähnlichen Anteil seiner Einsätze. Daraus folgt keine Handlungsanweisung — es ist die Mechanik, die jeder sehen sollte, bevor er sich anmeldet.

Die zehn Anbieter auf der GGL-Whitelist im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die zehn hier behandelten Anbieter, wie sie die GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 führt, mit dem Erlaubnisinhaber und dem Datum der Ersterlaubnis für die Sportwetten-Domain. Eine Folgeerlaubnis verschiebt das Anfangsdatum nicht, sie ist eine eigene Genehmigung. Die Tabelle ersetzt keine Lektüre der AGB; sie zeigt, wer im deutschen Markt eine Erlaubnis hat und seit wann.

Anbieter Whitelist-Status und Erlaubnisinhaber Sportwetten-Erlaubnis seit
Bet3000 GGL-Whitelist; I.B.C. Sportsbetting Limited, Sliema (Malta) 22.04.2026
Winamax GGL-Whitelist; WINAMAX (Société anonyme); Erlaubnis RP Darmstadt 29.06.2021
Tipico GGL-Whitelist; Tipico Co. Limited 09.10.2020
Sportingbet GGL-Whitelist; Sportingbet (Deutschland) Limited 21.12.2022
Sportwetten.de GGL-Whitelist; NetX Betting Limited, Birkirkara (Malta) 19.11.2020
LeoVegas GGL-Whitelist; LVSports Limited 21.10.2024
AdmiralBet GGL-Whitelist; Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet-at-home GGL-Whitelist; Bet-at-home.com Internet Limited 02.11.2020
Betano GGL-Whitelist; Betkick Sportsbetting Limited, San Giljan (Malta) 19.02.2021
NEO.bet GGL-Whitelist; Greenvest Betting Limited 09.10.2020

Die erste Welle der Erlaubnisse datiert auf den Oktober 2020 — der Zeitpunkt, an den die GGL selbst erinnert, weil die ersten länderübergreifenden Erlaubnisse aufgrund von Gerichtsverfahren erst damals vergeben werden konnten. Wer vor Oktober 2020 bei einem dieser Anbieter gespielt hat, hat in aller Regel ohne deutsche Erlaubnis gespielt. Die Folgeerlaubnisse ab Ende 2022 markieren den Übergang in den neuen Glücksspielstaatsvertrag 2021.

Was die Tabelle nicht zeigt: das Wettprogramm im Detail, die Quotenmargen einzelner Märkte, die Akzeptanz bestimmter Zahlungsmittel und die konkreten Bonusbedingungen. Diese Punkte stehen in den AGB der Anbieter, nicht in der Whitelist.

Was die zehn Anbieter voneinander unterscheidet

Eine Whitelist-Erlaubnis ist eine notwendige, keine hinreichende Bedingung. Die zehn Anbieter unterscheiden sich im Wettprogramm, in der Quotenstruktur, in den erlaubten Zahlungsmitteln und in der Art, wie sie mit dem 1.000 €-Limit und der Sportwettensteuer umgehen. Die folgenden Abschnitte ordnen die Profile, ohne eine Rangfolge zu behaupten — wer auf der Whitelist steht, hat die Aufsichtspflichten der GGL zu erfüllen, aber der Sportwetten-Alltag ist nicht überall gleich.

Bet3000 — der Neue im Markt

Bet3000 ist mit einer Ersterlaubnis vom 22. April 2026 der jüngste Anbieter in dieser Liste. Der Erlaubnisinhaber I.B.C. Sportsbetting Limited hat seinen Sitz in Sliema, Malta; die GGL führt ihn auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026. Eine Marke, die erst seit wenigen Monaten eine deutsche Erlaubnis hat, steht am Anfang des Aufbaus — das Wettprogramm, die Zahlungsmittel und die Konditionen sind in Bewegung, und jede Aussage zu einem konkreten Markt veraltet schneller als bei den etablierten Namen. Für Spielende, die einen frischen Anbieter mit deutscher Erlaubnis suchen, ist Bet3000 die jüngste Adresse auf der Liste; die AGB entscheiden, ob das Profil zum eigenen Spielverhalten passt.

Winamax — der Anbieter mit RP-Darmstadt-Vergangenheit

Winamax führt die Erlaubnis zurück auf den 29.06.2021; eine Folgeerlaubnis wurde mit Bescheid vom 08.12.2022 erteilt. Das Regierungspräsidium Darmstadt war die ausstellende Behörde, die GGL führt heute die Aufsicht. Eine ältere deutsche Erlaubnis bedeutet, dass das Unternehmen schon unter dem Übergangsregime des Glücksspielstaatsvertrags 2021 im Markt stand und die Anpassung an die Vollregelung mitgemacht hat. Wer einen Anbieter sucht, der die Erlaubnis nicht erst seit gestern hat, findet hier eine längere Historie.

Tipico — der Bekannte mit eigener Rechtsgeschichte

Tipico hat die deutsche Erlaubnis am 09.10.2020 erhalten, eine Folgeerlaubnis datiert auf den 09.12.2022. Das ist Standard unter den Anbietern der ersten Stunde. Die Marke ist aus den Medien und aus dem deutschen Sport schwer wegzudenken — was nicht heißt, dass alles, was vor Oktober 2020 an Einsätzen lief, unter einer deutschen Erlaubnis lief. Die Rückforderungsklage, die den Bundesgerichtshof im Juli 2024 zum EuGH geführt hat, betrifft genau diese Phase. Für Spielende heute zählt, was die Whitelist führt: die Domain Tipico.de mit dem Erlaubnisinhaber Tipico Co. Limited, GGL-überwacht. Die Klärung der Altfälle ist Sache der Gerichte, nicht der Buchmacher-Auswahl.

Sportingbet — der Anbieter mit zwei Erlaubnissen

Sportingbet führt im Impressum eine Erlaubnis zum Veranstalten von Sportwetten vom 21.12.2022 und eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele vom 15.11.2022. Die Aufsichtsbehörde ist die GGL. Wer zwischen Sportwetten und Slots wechseln will, findet hier beide Erlaubnisse unter einem Dach — was die Frage, ob ein Anbieter mit einer Casino-Erlaubnis auch Sportwetten anbieten darf, in diesem Fall sauber beantwortet: ja, weil es zwei getrennte Erlaubnisse sind. Die Verwechslung ist die häufigste Falle; die Whitelist unterscheidet pro Domain und pro Erlaubnistyp.

Sportwetten.de — der Anbieter mit der Domain im Namen

Sportwetten.de wird laut Whitelist von der NetX Betting Limited betrieben, mit Sitz in Birkirkara, Malta. Die Ersterlaubnis datiert auf den 19.11.2020, eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Die Domain, die im Namen steckt, ist die Domain, auf die sich die Erlaubnis bezieht — ein seltener Fall, in dem Marketing und Aufsichtsobjekt identisch sind. Wer hier spielt, sollte die AGB lesen, weil der Anbieter unter dem Namen auftritt, der zugleich die Whitelist-Domain ist: jede Verwechslung mit gleichnamigen Domains außerhalb der Whitelist wäre ein Fehler.

LeoVegas — der jüngere Anbieter mit Casino-Hintergrund

LeoVegas hält die deutsche Sportwetten-Erlaubnis erst seit dem 21.10.2024, eine Casino-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele bereits seit dem 27.02.2023. Der Erlaubnisinhaber ist die LVSports Limited, eine Schwester der LeoVegas-Gruppe, die international vor allem als Casino-Anbieter bekannt ist. Für Spielende, die mit einem Casino-Anbieter vertraut sind und nun dessen Sportwetten-Angebot nutzen wollen, ist die Erlaubnis da. Wer das Sportwetten-Profil eines Anbieters prüft, der sich im Casino einen Namen gemacht hat, sollte das Wettprogramm und die Quoten separat ansehen — die Marke kommt aus einem anderen Segment.

AdmiralBet — der Anbieter mit drei Erlaubnisschritten

AdmiralBet hat eine Erlaubnis seit dem 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis vom 13.12.2022 und eine weitere vom 29.07.2024. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele besteht seit dem 28.09.2022. Wer eine Erlaubnis über die erste Welle hinaus verfolgt, sieht hier drei Daten — ein Hinweis darauf, dass der Anbieter die Anpassung an den Glücksspielstaatsvertrag in mehreren Schritten vollzogen hat. Die Erlaubnisdaten sind keine Leistungsversprechen; sie zeigen nur, dass die Behörde dem Anbieter dreimal die Fortführung genehmigt hat.

bet-at-home — der Anbieter mit österreichischer Prägung

bet-at-home hat die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 02.11.2020, eine Folgeerlaubnis seit dem 22.12.2022, eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28.12.2022. Der Erlaubnisinhaber ist die Bet-at-home.com Internet Limited. Wer den Anbieter aus dem österreichischen Markt kennt, findet hier den deutschen Ableger mit eigener Erlaubnis und eigener Aufsicht durch die GGL. Die deutsche Erlaubnis und die österreichische Lizenz sind zwei verschiedene Dinge; auf der Whitelist zählt nur die deutsche.

Betano — der Anbieter mit Stoiximan-Hintergrund

Betano wird in Deutschland von der Betkick Sportswettenservice betrieben, einem österreichischen Unternehmen im Besitz von Stoiximan. Die deutsche Erlaubnis datiert auf den Februar 2021 (ausgestellt vom Regierungspräsidium Darmstadt), eine Folgeerlaubnis auf den 16.12.2022. Wer mit der Marke aus anderen Märkten vertraut ist, sollte hier auf den Erlaubnisinhaber achten: Es ist nicht „Betano“ als Konzern, sondern die Betkick Sportswettenservice, die in Deutschland die Erlaubnis trägt. Das ist rechtlich sauber, im Marketing aber unsichtbar — die Domain Betano.de läuft unter dem Markennamen, die Erlaubnis unter einer Firmierung, die nicht jeder Kunde kennt.

NEO.bet — der Anbieter aus der ersten Welle

NEO.bet hat die Erlaubnis seit dem 09.10.2020, eine Folgeerlaubnis seit dem 22.12.2022. Der Erlaubnisinhaber ist die Greenvest Betting Limited. Wie andere Anbieter der ersten Stunde hat NEO.bet die Phase vor dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 im Markt gestanden und ist mit der neuen Regelung in die Folgeerlaubnis gewechselt. Die Erlaubnis ist da, die Marke ist im deutschen Sportwetten-Markt etabliert, die Frage ist wie bei jedem Anbieter dieser Liste, was die AGB zum Wettprogramm, zu den Quoten und zu den Zahlungsmitteln sagen.

Worauf es bei der Auswahl ankommt — und woran sie scheitert

Eine Whitelist-Erlaubnis ist die Eintrittskarte in den deutschen Markt. Sie ist nicht die Eintrittskarte in ein gutes Wettangebot. Wer zwischen den zehn Anbietern wählt, sollte drei Ebenen trennen.

Die Erlaubnis selbst ist binär: Eintrag auf der Whitelist oder nicht. Hier trennt sich der Markt in erlaubte und unerlaubte Anbieter, und auf der unerlaubten Seite gibt es keinen deutschen Ansprechpartner. Wer dort spielt, sollte sich bewusst sein, dass die Whitelist die einzige amtliche Prüfung ist; die Behörde führt keine „beste Whitelist“.

Das Wettprogramm, die Quotenstruktur und die Zahlungsmittel sind die zweite Ebene. Sie sind nicht Gegenstand der Erlaubnis; sie stehen in den AGB und im täglichen Angebot. Wer auf bestimmte Sportarten, Live-Wetten oder Zahlungsmittel angewiesen ist, vergleicht diese Punkte selbst — der Hinweis, dass Anbieter X Fußball bis zur Regionalliga anbietet oder Anbieter Y PayPal akzeptiert, ist eine Information aus dem Wettprogramm und den Zahlungsbedingungen, nicht aus der Whitelist.

Die Bonus- und Werbeangebote sind die dritte Ebene. Die GGL schreibt keine betragsmäßige Obergrenze für Sportwetten-Boni vor, sie schreibt aber Regeln für die Werbung: keine Live-Übertragung-Werbung unmittelbar vor oder während des Ereignisses, keine aktiven Sportlerinnen und Sportler in der Werbung, keine Affiliate-Vergütung nach Einsatz oder Einzahlung. Alles, was an Beträgen, Umsatzbedingungen und Mindestquoten darüber hinausgeht, kommt aus den AGB. Wer einen Bonus annimmt, liest die Bedingungen — die Marge des Marktes, an dem der Bonus umgesetzt wird, ist die unsichtbare zweite Größe hinter jeder Bonusrechnung.

Das gesetzliche Einzahlungslimit von 1.000 € pro Monat ist die vierte Konstante. Es gilt anbieterübergreifend. Wer es ausschöpft, hat statistisch den größten Anteil seiner Einsätze an die Buchmachermarge abgegeben. Wer es nicht ausschöpft, bewegt sich im Rahmen, den die GGL gesetzt hat. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen und nur mit Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Was die Spielenden selbst prüfen können

Wer vor der Anmeldung steht, kann vier Dinge tun, die nicht davon abhängen, was der Anbieter über sich selbst schreibt.

Die Whitelist ist öffentlich. Sie führt pro Anbieter den Erlaubnisinhaber, das Erstdatum und die erlaubte Domain. Wer dort steht, hat die Aufsichtspflichten der GGL zu erfüllen — eine Garantie für gute Quoten ist das nicht, aber die Grundregel ist erfüllt.

Die AGB sind die zweite Quelle. Sie sagen, welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, wie die Sportwettensteuer behandelt wird, welche Mindestquoten für Boni gelten und welche Fristen für die Verifizierung gesetzt sind. Wer die AGB nicht liest, hat im Streitfall kein Argument.

Die Identitätsprüfung ist die dritte Konstante. Jeder Erlaubnisinhaber verifiziert vor der Auszahlung — nicht weil er den Spielenden verdächtigt, sondern weil § 6a GlüStV es vorschreibt. Wer eine Verzögerung bei der ersten Auszahlung erlebt, hat in aller Regel die Verifizierung noch nicht abgeschlossen. Es ist kein Bonusentzug, sondern die Voraussetzung, dass das Konto überhaupt auszahlungsfähig wird.

Die Selbstaussperrung über OASIS ist die vierte Möglichkeit. Wer merkt, dass das eigene Spielverhalten kippt, kann sich selbst sperren lassen — der Zugang gilt anbieterübergreifend. Die GGL hat die Sperre als Schutzinstrument gebaut, nicht als Sanktion. Wer sie nutzt, hat die Konsequenz aus seinem eigenen Verhalten gezogen.

Was eine Erlaubnis nicht abdeckt — und welche Folgen das hat

Eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis deckt nur die Domain, die in der Whitelist steht, und nur die Wettarten, die der Glücksspielstaatsvertrag erlaubt. Sie deckt nicht die Werbepraktiken jenseits des § 5, sie deckt nicht die Bonusbedingungen jenseits der Werberegeln, und sie deckt nicht die individuelle Spielerfahrung. Wer auf der Whitelist steht, hat das Recht, im deutschen Markt Sportwetten anzubieten; er hat nicht das Recht, sich als „bester Anbieter“ zu bezeichnen, und er hat auch keine Pflicht, das beste Quotenniveau zu halten.

Umgekehrt gilt: Wer nicht auf der Whitelist steht, hat in Deutschland kein Recht, Sportwetten anzubieten. Wer dort spielt, hat im Streitfall keinen deutschen Ansprechpartner, keine OASIS-Sperre, keine LUGAS-Limitdatei und keine eigene Auszahlungsobergrenze. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor solchen Angeboten gewarnt. Die zivilrechtliche Rückforderung von Einsätzen, die der EuGH-Generalanwalt in seinen Schlussanträgen grundsätzlich für möglich hält, ist keine Garantie — sie ist eine Linie, die Gerichte ziehen könnten, gezogen haben sie sie noch nicht abschließend.

Die Konsequenz aus der Erlaubnis ist nicht „mehr gewinnen“. Sie ist: im deutschen Rahmen spielen, mit deutscher Aufsicht, mit deutschem Spielerschutz, mit deutschem Rechtsweg. Wer die Mechanik des Marktes versteht — Marge, Live-Wetten-Beschränkungen, Einzahlungslimit, Sportwettensteuer —, hat bessere Voraussetzungen als einer, der nur die Werbung liest.

Häufige Fragen

Wie lässt sich prüfen, ob ein Wettanbieter auf der GGL-Whitelist steht?

Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder ist öffentlich und führt pro Anbieter den Erlaubnisinhaber, das Erstdatum der Erlaubnis und die erlaubte Domain. Maßgeblich ist nur die Domain, die dort für die Sportwetten-Erlaubnis genannt ist. Eine .de-Domain allein beweist keine Erlaubnis. Wer unsicher ist, öffnet die Liste der GGL und sucht die genaue Domain.

Was bedeutet eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis für das Einzahlungslimit von 1.000 € und das Sperrsystem OASIS?

Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von 1.000 € pro Kalendermonat wird über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt und gilt für alle Erlaubnisinhaber. OASIS ist die bundesweite Spielersperre, die bei Registrierung und Login abgefragt wird; eine Selbstaussperrung dauert mindestens drei Monate, sonst ein Jahr. Beide Systeme greifen nur bei Anbietern mit deutscher Erlaubnis — Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen.

Warum zählt eine Lizenz aus Curaçao oder Anjouan in Deutschland nicht?

Eine Lizenz aus Curaçao, Anjouan oder Malta ist im deutschen Markt keine Erlaubnis. Die GGL erteilt die deutsche Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV; ohne sie ist das Angebot in Deutschland unerlaubt. Die Behörde schreitet mit Verbotsverfügungen, Zahlungsblockaden und Netzsperren gegen solche Angebote vor.

Wie hoch ist die Sportwettensteuer, und wer trägt sie am Ende?

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Einsatz abzüglich der Steuer selbst“, also rund 5,03 % des eingezahlten Betrags. Steuerschuldner ist der Veranstalter, nicht der Spielende. Ob und wie der Anbieter die Steuer an die Spielenden weitergibt, regeln die AGB. Steuer entrichtet haben heißt nicht, eine Erlaubnis zu haben.

Gilt die Sportwetten-Erlaubnis auch für Slots, Poker und Casinospiele?

Nein. Eine Erlaubnis für Sportwetten deckt nur die Domain, die in der Whitelist für die Sportwetten-Erlaubnis genannt ist. Slots, Online-Poker und Online-Casinospiele sind eigene Erlaubnisse mit eigenen Regeln. Wer auf slots.betx.de spielt, ist nicht automatisch auf betx.de zum Sportwetten zugelassen, und umgekehrt.

Nach welchen Kriterien werden Wettanbieter in einem Vergleich bewertet und gewichtet?

Eine Erlaubnis ist die Voraussetzung, nicht das Vergleichskriterium. Was Wettprogramm, Quotenstruktur, Zahlungsmittel, Bonusbedingungen und den Umgang mit der Sportwettensteuer angeht, sind die AGB des Anbieters die Quelle. Wer einen Vergleich anstellt, prüft diese Punkte selbst; eine Reihenfolge, die ein Dritter vorschlägt, ersetzt nicht die eigene Lektüre.

Inhalt erstellt vom Team «wettbonusinfo»