Cookie-Richtlinie – wettbonusinfo
Wer sich auf wettbonusinfo über Wettboni, Umsatzbedingungen und Fristen informiert, hinterlässt im Browser unter Umständen Spuren. Diese Richtlinie sagt, welche Cookies und verwandten Speichertechniken (Local Storage, Session Storage, Zählpixel) zum Einsatz kommen, wozu sie dienen und wie Sie Ihre Entscheidung ändern. Maßgeblich ist § 25 Abs. 1 TDDDG: Jede Speicherung auf dem Endgerät und jeder Zugriff darauf braucht Ihre Einwilligung, soweit keine Ausnahme nach § 25 Abs. 2 TDDDG greift. Die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung ergeben sich aus der DSGVO (Art. 4 Nr. 11, Art. 7). Der frühere Name TTDSG gilt seit dem 14. Mai 2024 nicht mehr; das Gesetz heißt heute TDDDG.
Streng notwendige Cookies
Ohne bestimmte kleine Dateien läuft eine Website nicht: Sie merken sich, ob das Consent-Banner schon beantwortet wurde, ordnen Anfragen einer laufenden Sitzung zu und halten CSRF-Angriffe fern. Für diese Technik verlangt § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG keine Einwilligung, weil sie für den ausdrücklich gewünschten Dienst unbedingt erforderlich ist. Die Lebensdauer reicht vom Sitzungsende bis höchstens zwölf Monate.
Funktionale Cookies
Komfort statt Notwendigkeit: Funktionale Cookies behalten etwa die Sprachwahl, ein helles oder dunkles Farbschema oder die zuletzt geöffneten Ratgeberseiten. Sie werden erst gesetzt, nachdem Sie im Banner ausdrücklich zugestimmt haben (§ 25 Abs. 1 TDDDG), und lassen sich jederzeit wieder abschalten.
Analytische Cookies
Damit erkennbar wird, welche Beiträge zu Bonusbedingungen und Wettarten gelesen werden, kann eine Reichweitenmessung nötig werden. Wir setzen dafür nichts ein, was die IP-Adresse ungekürzt weitergibt oder Sie über mehrere Websites hinweg verfolgt, solange Sie nicht zugestimmt haben. Die Zustimmung wird gesondert im Banner abgefragt; dort steht auch die Laufzeit jedes einzelnen Cookies.
Marketing-Cookies
Diese Cookies dienen dazu, Anzeigen nach Interessen auszuwählen und den Erfolg von Kampagnen zu messen; dabei können Daten zwischen Anbietern fließen und Profile entstehen. Gesetzt werden sie ausschließlich nach Ihrer Zustimmung. Lehnen Sie die Kategorie ab, erhalten Sie weiterhin Inhalte, die nicht auf Sie zugeschnitten sind.
Einwilligung widerrufen
Ein Widerruf wirkt für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO) und ist so einfach wie die Erteilung: Rufen Sie das Banner über den Link im Fußbereich erneut auf und ändern Sie Ihre Auswahl. Zusätzlich lassen sich Cookies im Browser löschen oder blockieren; die Hersteller erklären das hier:
- Google Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Mozilla Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Microsoft Edge: support.microsoft.com/de-de/microsoft-edge
- Apple Safari: support.apple.com/de-de/guide/safari/sfri11471/mac
Wer technisch notwendige Cookies löscht, wird möglicherweise abgemeldet und muss die Einwilligungsabfrage erneut beantworten.
Zuständige Aufsicht
Über die Einhaltung von DSGVO und TDDDG wachen die Datenschutzbehörden der Länder; zuständig ist die Behörde am Sitz des Betreibers. Beschwerden können Sie nach Art. 77 DSGVO aber auch bei der Behörde Ihres Wohnorts einreichen. Bei Verstößen gegen die Einwilligungspflicht drohen Bußgelder bis zu 300.000 €.
Stand: Oktober 16, 2026.
Inhalt erstellt vom Team «wettbonusinfo»
