Neue Wettanbieter 2026: Wer in Deutschland eine Erlaubnis hat – und was das kostet

Updated Oktober 2026
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Wer auf der Suche nach einem neuen Wettanbieter ist, trifft in Deutschland zuerst auf eine rechtliche Frage: Hat das Unternehmen eine Sportwetten-Erlaubnis der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL)? Ohne diesen Eintrag auf der offiziellen Whitelist ist das Angebot unerlaubt – gleich, wie seriös die Webseite wirkt. Die zehn Anbieter, die hier verglichen werden, sind alle auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026 verzeichnet. Der Blick richtet sich auf das, was ein neuer Anbieter konkret kostet: die Lizenz, die Bonusbedingungen, die Auszahlungswege und die Steuern.

Ein Smartphone mit dunklem Display liegt neben einem Notizbuch mit handschriftlichen Notizen auf einem hellen Holztisch, daneben eine Tasse Kaffee im Morgenlicht.
Neobet: Die Greenvest Betting Limited ist Betreiberin, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 09.10.2020 und einer Folgeerlaubnis vom 22.12.2022.

*Datenstand: Oktober 16, 2026 · Geprüft gegen die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), Stand 2. Oktober 2026.*

Was „neu“ auf dem deutschen Wettmarkt in 2026 heißt

Als „neu“ gilt im Glücksspielstaatsvertrag nicht das Gründungsjahr eines Unternehmens, sondern das Datum der Erlaubnis. Die meisten der hier gelisteten Anbieter haben ihre erste Sportwetten-Erlaubnis bereits 2020 oder 2021 erhalten – das war die Stunde null des regulierten deutschen Online-Wettmarkts. Was sich seitdem ändert, sind Folgeerlaubnisse, neue Marken unter denselben Betreibern und Domains, die neu auf die Whitelist kommen. Wer in 2026 nach einem neuen Wettanbieter sucht, sucht also meistens nach einem Anbieter, dessen deutsche Erlaubnis aktuell gültig ist – nicht zwingend nach einem Start-up.

Die GGL-Whitelist vom 2. Oktober 2026 führt 30 Einträge: 27 Inhaber mit Sportwetten-Erlaubnis, zwei davon zusätzlich mit Pferdewetten, sowie drei reine Pferdewetten-Veranstalter. Die Liste wird laufend aktualisiert; ein Anbieter, der im Januar noch eingetragen war, kann im Sommer wieder verschwunden sein. Deshalb lohnt sich vor jeder Kontoeröffnung ein Blick auf die aktuelle Fassung.

Ein großes Stadion unter Flutlicht, aus der Ferne über eine dunkle Wiese gesehen, die Lichtmasten spiegeln sich im Dunst der Abenddämmerung.
Die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder führt für bet365 die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta (Stand der Liste: 2. Oktober 2026).

Woran man einen legalen Anbieter erkennt

Die Whitelist ist das einzige zuverlässige Erkennungsmerkmal. Eine .de-Domain allein beweist nichts – auch unerlaubte Anbieter verwenden deutsche Domains, und eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine Gültigkeit. Wer auf der Whitelist steht, ist verpflichtet, die Anschrift der GGL (Hansering 15, 06108 Halle (Saale)) im Impressum zu nennen, eine Vollverifikation des Spielerkontos vorzunehmen und an die Sperrdatei OASIS sowie die Limitdatei LUGAS angeschlossen zu sein.

Was eine deutsche Erlaubnis dem Spielenden konkret bringt

Eine Erlaubnis bedeutet: Auszahlung von Gewinnen ist gesetzlich garantiert, das Guthaben liegt auf einem insolvenzgeschützten Treuhandkonto, und bei Kontoschließung wird das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt. Wer bei einem Anbieter ohne Erlaubnis spielt, hat diese Sicherheiten nicht – und riskiert, dass eine Auszahlung an einer ausländischen Bank blockiert wird.

Rechtslage: Wer in Deutschland Sportwetten anbieten darf

Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) regelt seit dem 1. Juli 2021 bundesweit, wer Sportwetten im Internet veranstalten oder vermitteln darf. Zuständig ist die GGL, die ihren Sitz in Halle (Saale) hat. Sie erteilt die Erlaubnis nach § 9a Abs. 1 Nr. 3 GlüStV, überwacht die Inhaber und kann Bußgelder verhängen. Die Erlaubnis wird für fünf Jahre ausgestellt; die Whitelist zeigt nur das Datum der Erteilung, nicht das Ende.

Ein leerer Papierwettschein und ein Kugelschreiber liegen auf einem aufgeräumten Schreibtisch neben einer Lupe, weiches Licht von einem Fenster.
Die GGL warnte am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten.

Was erlaubt ist – und was nicht

Erlaubt sind Fixed-Odds-Wetten auf den Ausgang eines Sportereignisses oder einen Abschnitt davon, einzeln oder in Kombination (§ 21 Abs. 1 GlüStV). Live-Wetten sind während eines laufenden Spiels nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder vergleichbare Komponenten erlaubt – und nur in Sportarten, in denen solche Ereignisse selten sind. „Nächstes Tor“ beim Fußball geht, „nächster Punkt“ beim Tennis nicht. Wetten auf Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen oder Amateuren sind verboten – in der GGL-Praxis zählt Fußball unterhalb der 3. Liga als Amateursport. Wetten auf Regelverstöße oder deren Sanktionierung sind ebenfalls tabu. Esports: Die GGL stellt klar, dass Wetten auf Esports nicht möglich sind, weil Esports nicht als Sport anerkannt ist. Virtuelle Sportwetten: nicht geregelt – dazu schweigen die Quellen.

Die Sportwettensteuer

Die Sportwettensteuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst“ (§§ 17, 18 RennwLottG). Auf den ausgezahlten Einsatz gerechnet sind das rund 5,03 %. Die Steuer schuldet der Veranstalter, nicht der Spielende (§ 19 RennwLottG). Ob und wie sie an die Spielenden weitergegeben wird – durch Reduktion der Quote, durch Einbehalt vom Gewinn oder durch Mischmodelle –, entscheidet jeder Anbieter selbst. Es gibt keine einheitliche Regel; wer wissen will, wie sein Anbieter die Steuer handhabt, liest die AGB oder fragt direkt beim Kundendienst nach. Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an: Eine gezahlte Steuer ist kein Lizenznachweis.

Werbung und Bonusregeln

Werbung für Glücksspiel darf nur von Erlaubnisinhabern gemacht werden (§ 5 Abs. 7 GlüStV). Für Sportwetten gilt kein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr – dieses Verbot betrifft Automaten, Online-Poker und Online-Casino. Bei Sportwetten sind jedoch Werbung unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung eines Ereignisses auf demselben Kanal untersagt, ebenso Werbung mit aktiven Sportlern oder Funktionären sowie Affiliate-Vergütung nach Umsatz, Einzahlung oder Einsatz. Der GlüStV selbst enthält keine Klausel, die einen Sportwetten-Bonus begrenzt oder verbietet – alle Vorgaben zu Höhe, Umsatz und Mindestquoten stammen aus den AGB des jeweiligen Anbieters.

Folgen bei unerlaubten Angeboten

Das Anbieten von Sportwetten an Personen in Deutschland ohne deutsche Erlaubnis ist unerlaubtes Glücksspiel (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Strafrechtlich drohen dem Veranstalter bis zu zwei Jahre Haft oder Geldstrafe (§ 284 StGB), bei Werbung bis zu einem Jahr. Die Teilnahme steht unter Strafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe (§ 285 StGB) – wobei Strafverfolgung gegen einzelne Spielende in der Praxis nicht bekannt ist. Die GGL kann Verbotsverfügungen erlassen, Zahlungen blockieren und Netzsperren anordnen (§ 9 GlüStV). In mehreren zivilrechtlichen Fällen haben Gerichte Anbieter ohne deutsche Erlaubnis zur Rückzahlung verlorener Einsätze verpflichtet; der Bundesgerichtshof hat diese Frage am 25. Juli 2024 (Az. I ZR 90/23) dem EuGH vorgelegt. Ein EuGH-Generalanwalt hielt es in seinen Schlussanträgen vom 19. März 2026 (Rechtssache C-530/24) grundsätzlich für möglich, unerlaubte Anbieter zur Rückzahlung zu verpflichten – es sei denn, Behörden haben zugesichert, die Erlaubnispflicht vorerst nicht durchzusetzen. Ein Anspruch auf Rückzahlung ist damit nicht garantiert.

Die GGL hat am 17. September 2026 ausdrücklich vor der Teilnahme an illegalen Angeboten gewarnt. Wer einen neuen Anbieter ohne Whitelist-Eintrag nutzt, bewegt sich außerhalb des Schutzes, den der GlüStV bietet.

Spielerschutz: Was jeder lizenzierte Anbieter einhalten muss

Der Spielerschutz ist keine freiwillige Serviceleistung der Anbieter, sondern gesetzliche Pflicht. Wer auf der Whitelist steht, muss eine ganze Reihe von Vorkehrungen treffen – von der Altersgrenze über das Einzahlungslimit bis zur Sperrdatei.

Altersgrenze und Kontoverifikation

Die Teilnahme ist erst ab 18 Jahren erlaubt (§ 4 Abs. 3 GlüStV). Jeder Anbieter muss eine Vollverifikation des Spielerkontos vornehmen (§ 6a GlüStV) – mit Ausweis, Adressnachweis und gegebenenfalls einer Bonitätsprüfung. Vor der vollständigen Verifikation darf ein Anbieter das Spiel für maximal 72 Stunden mit einem Einzahlungslimit von 100 € und ohne Auszahlungen erlauben. Wer die Verifikation in dieser Frist nicht abschließt, kann nicht weiterspielen und keine Gewinne mitnehmen.

Das gemeinsame Einzahlungslimit

Das wichtigste Instrument ist das übergreifende Einzahlungslimit: 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg (§ 6c Abs. 1 GlüStV). Es wird technisch über die LUGAS-Limitdatei durchgesetzt, an die jeder lizenzierte Anbieter angeschlossen ist. Wer bei Anbieter A 600 € einzahlt, kann bei Anbieter B nur noch 400 € einzahlen. Eine Heraufsetzung des Limits ist nur möglich, wenn der Anbieter sie auf Antrag individuell genehmigt – und nur bis 10.000 € ohne weitere Auflagen, in einem eng begrenzten Rahmen bis 30.000 € für maximal 1 % der aktiven Spielenden. Voraussetzung ist der nachweisbare wirtschaftliche Hintergrund; eine Selbsterklärung reicht nicht. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach sieben Tagen Bedenkzeit. Paralleles Spielen bei mehreren Anbietern gleichzeitig ist verboten (§ 6h GlüStV, Aktivitätsdatei).

OASIS und der Panikbutton

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei (§§ 8, 8a GlüStV), die bei Registrierung und Login abgefragt wird. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate, wenn die gesperrte Person eine Frist nennt, sonst mindestens ein Jahr. Wer in OASIS steht, kann sich bei keinem lizenzierten Anbieter anmelden. Der Panikbutton (§ 6i Abs. 3 GlüStV) löst eine sofortige 24-Stunden-Sperre aus – ein niedrigschwelliges Angebot für Momente, in denen jemand sich selbst stoppen will. Beide Systeme greifen nur bei Anbietern auf der Whitelist; Offshore-Anbieter sind nicht angeschlossen.

Zahlungen nur auf eigene Konten

Einzahlungen sind nur von einem Zahlungskonto zulässig, das auf den Namen der spielenden Person läuft und bei einem Institut nach dem Geldwäschegesetz geführt wird (§ 6b Abs. 4 GlüStV). Anonyme Zahlungsmittel sind ausgeschlossen – das ist der Mechanismus, der Kryptowährungen und anonyme Prepaid-Karten aus dem lizenzierten Markt fernhält. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, entscheidet der Anbieter selbst; es gibt keine Positivliste der GGL.

Neukundenangebote: Was ein Bonus wirklich kostet

Neue Wettanbieter locken mit Willkommensboni, Gratiswetten oder Quotenboosts. Was auf der Werbebotschaft steht, ist die eine Hälfte; was an Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen dahinter steht, die andere.

Die Mechanik hinter „100 % Bonus“

Ein typischer Einzahlungsbonus verdoppelt die erste Einzahlung bis zu einer bestimmten Obergrenze. Das Bonusgeld selbst ist nicht auszahlbar – es muss erst umgesetzt werden. „Umsatzbedingungen“ bedeutet: Der Bonusbetrag muss eine bestimmte Anzahl von Malen zu einer Mindestquote in Wetten platziert werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein 100-€-Bonus mit 5-fachem Umsatz zu Mindestquote 1,80 erfordert 500 € Wetteinsatz. Wer mit 10 € Einzelwetten spielt, muss 50 Wetten platzieren – bei 1,80 und einer durchschnittlichen Auszahlungsquote von 90 % erwartet die Spielenden ein durchschnittlicher Verlust von rund 50 €. Wer den Bonus in 30 Tagen umsetzen muss und schafft es nicht, verfällt den Bonus und alle damit erzielten Gewinne.

Gratiswetten und ihre Tücke

Eine Gratiswette (Freebet) wird meist ohne Einzahlung gewährt oder als Teil des Willkommenspakets. Der Einsatz der Gratiswette wird im Erfolgsfall häufig nicht zurückgezahlt – die Spielenden erhalten nur den Nettogewinn. Eine 10-€-Gratiswette zur Quote 3,00 bringt bei einem Gewinn 20 € Nettogewinn (10 € × (3,00 − 1)), nicht 30 € Einsatz plus Gewinn. Hinzu kommen oft Bedingungen: Die Gratiswette gilt nur auf bestimmten Märkten, nur für Kombiwetten, nur innerhalb einer Frist, und Gewinne aus der Gratiswette sind an weitere Umsatzbedingungen gebunden.

Wettsteuer im Bonus

Bei manchen Anbietern mindert die Wettsteuer den Einsatz oder wird vom Gewinn abgezogen – auch im Bonusgeschäft. Wer einen 100-€-Bonus bei einem Anbieter umsetzt, der 5,3 % Steuer vom Bruttogewinn abzieht, verliert bei jeder Wette einen Teil des potenziellen Gewinns an die Steuer. In den AGB steht, wie der Anbieter die Steuer handhabt; das ist nicht standardisiert.

Der Realitätscheck

Ein Bonus, der nach Werbung „risikofrei“ klingt, ist fast nie risikofrei. Das Risiko wird verlagert – auf den Verlust des Bonus, auf das Verfehlen der Umsatzfrist, auf die falsche Mindestquote, auf den Wegfall des Bonus bei vorzeitiger Auszahlung. Wer den Bonus will, liest die AGB, rechnet den erforderlichen Umsatz gegen die Frist und entscheidet dann, ob der Bonus den Aufwand wert ist.

Zahlungsmethoden: Was geht – und was nicht

Die Auswahl an Zahlungsmethoden ist bei den meisten lizenzierten Anbietern enger, als Spielende es von internationalen Anbietern gewohnt sind. Der Grund liegt in den gesetzlichen Vorgaben: Eigennamigkeit, Geldwäschegesetz, keine anonymen Mittel.

Was in der Regel verfügbar ist

Banküberweisung (SEPA), Sofortüberweisung, Kreditkarte (Visa, Mastercard), giropay, Klarna, PayPal, Apple Pay – diese Methoden finden sich bei den meisten Anbietern, teils mit Einschränkungen. PayPal etwa steht nur Anbietern offen, die PayPals eigene Richtlinien für Glücksspiel erfüllen. Apple Pay ist bei deutschen Wettanbietern noch nicht überall Standard, aber auf dem Vormarsch.

Was ausgeschlossen ist

Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum sind bei lizenzierten Anbietern nicht verfügbar – die Anonymität der Blockchain-Transaktionen kollidiert mit dem Eigennamensprinzip. Prepaid-Karten wie Paysafecard, die ohne Identitätsnachweis erworben werden können, sind ebenfalls tabu, soweit sie keine eindeutige Zuordnung zum Kontoinhaber erlauben. Wer auf Krypto oder anonyme Methoden setzt, ist bei Offshore-Anbietern unterwegs – mit den im Abschnitt zur Rechtslage ausgeführten Risiken.

Auszahlungsdauer

Die Auszahlungsdauer hängt von der Methode ab: E-Wallets wie PayPal sind oft innerhalb von 24 Stunden abgewickelt, Banküberweisungen dauern ein bis drei Werktage. Bei der ersten Auszahlung verlangen die meisten Anbieter eine erneute Identitätsprüfung – das verlängert die Dauer beim ersten Mal deutlich. Das gesetzliche Maximum: Bei Kontoschließung muss das Restguthaben innerhalb von fünf Werktagen ohne Gebühr ausgezahlt werden (§ 6b Abs. 6–7 GlüStV). Für laufende Auszahlungen gibt es keine gesetzliche Frist; die Dauer ist Vertragssache.

Wann ein Anbieter „neu“ wirkt – und was dahintersteckt

Auf der Whitelist vom 2. Oktober 2026 finden sich drei Gruppen: Etablierte Marken mit deutscher Erlaubnis seit 2020, Marken mit Erlaubnis ab 2021 bis 2023 und jüngere Einträge. Die Unterschiede im „Neuheitsgrad“ sind oft nur technischer Natur – eine Folgeerlaubnis, eine neue Domain, ein Rebrush der Webseite.

Betreiber mit Stammbaum

Hinter vielen Whitelist-Einträgen stehen bekannte Glücksspielkonzerne: Entain (bwin, Ladbrokes/bpremium), Flutter (bet365, Paddy Power), LeoVegas, Betsson (die Mutter verschiedener Marken). Wer dort spielt, spielt bei einem Anbieter, dessen Muttergesellschaft seit Jahrzehnten im Geschäft ist. Das ist kein Qualitätsurteil, aber ein Indikator für Liquidität und Seriosität.

Jüngere deutsche Lizenzen

Leovegas.de erhielt die Sportwetten-Erlaubnis am 21. Oktober 2024; davor bot die Marke auf der deutschen Domain nur virtuelle Automatenspiele an. Am 29. November 2024 startete LeoVegas offiziell das Sportwettenangebot. Aus Spielersicht ist das ein „neues“ Angebot – obwohl LeoVegas international seit Jahren Sportwetten betreibt. Ähnlich verhält es sich bei DAZN Bet: Die SCGO Limited betreibt Vbet.de seit dem 5. Dezember 2023 mit deutscher Erlaubnis, und Maxi333.de folgt ab dem 21. Juni 2024 mit virtuellen Automatenspielen. Bei der DZBT Operations Limited (Daznbet.de) ist die Erlaubnis seit dem 22. August 2023 verzeichnet.

Marken, die 2026 neu auf der Whitelist erschienen

Bet3000.de ist seit dem 22. April 2026 mit einer Sportwetten-Erlaubnis auf der Whitelist – betrieben von der I.B.C. Sportsbetting Limited, die auch hinter Wettarena steht. Für Spielende, die mit den stationären Wettshops von Bet3000 vertraut sind, ist das der Schritt in den Online-Markt unter deutscher Aufsicht. Die zweite Domain derselben Betreiberin (Wettarena.de) ist bereits seit 2020 lizenziert.

Warum „neu“ nicht automatisch „besser“ heißt

Ein Anbieter mit längerer Marktpräsenz hat mehr Kundenbewertungen, mehr Historie bei Auszahlungen, mehr erprobte Prozesse. Ein Anbieter mit frischer Lizenz lockt mit aggressiveren Bonusangeboten, muss sich aber erst am Markt beweisen. Beide Seiten haben ihre Berechtigung – die Entscheidung hängt davon ab, was einem wichtiger ist: bewährte Strukturen oder höhere Einstiegsanreize.

Die zehn Anbieter im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die zehn Anbieter, die in diesem Vergleich betrachtet werden – alle mit deutscher Sportwetten-Erlaubnis auf der GGL-Whitelist (Stand 2. Oktober 2026). Aufgelistet sind die Marke mit ihrer Sportwetten-Domain, der Status auf der Whitelist, der Name der Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis für Sportwetten.

Marke Domain Whitelist-Status Betreiber (laut GGL) Sportwetten-Erlaubnis seit
AdmiralBet Admiralbet.de Erlaubt Greentube Betting Malta Limited 09.10.2020
bet365 Bet365.de Erlaubt Hillside (Europe) ENC 09.10.2020
Tipico Tipico.de Erlaubt Tipico Co. Limited 09.10.2020
Tiptorro Tiptorro.de Erlaubt Torro Tec Limited 30.06.2021
NEO.bet NEO.bet Erlaubt Greenvest Betting Limited 09.10.2020
Interwetten Interwetten.de Erlaubt Interwetten Gaming Limited 02.11.2020
ODDSET Oddset.de Erlaubt ODDSET Sportwetten GmbH 18.11.2020
Betway Betway.de Erlaubt Betway Limited 09.03.2021
bpremium Bpremium.de Erlaubt Ladbrokes (Deutschland) Limited 09.10.2020
Wettarena Wettarena.de Erlaubt I.B.C. Sportsbetting Limited 09.10.2020

Die Folgeerlaubnisse, die nach fünf Jahren ausgestellt werden, sind hier nicht eigens aufgeführt. Sie bestätigen die fortlaufende Aufsicht; an der grundsätzlichen Einordnung ändert sich dadurch nichts.

Die Anbieter im Einzelnen

AdmiralBet (Admiralbet.de) – etablierte Marke mit österreichischem Hintergrund

AdmiralBet wird in Deutschland von der Greentube Betting Malta Limited betrieben, die seit dem 9. Oktober 2020 eine Sportwetten-Erlaubnis besitzt. Die Folgeerlaubnisse datieren auf den 13. Dezember 2022 und den 29. Juli 2024. Muttergesellschaft ist die Novomatic-Gruppe, die mit ihrer Marke Admiral auch das österreichische Wettgeschäft prägt. AdmiralBet richtet sich an Spielende, die ein schmales, übersichtliches Wettprogramm schätzen – die Marke ist nicht auf den breiten Massenmarkt ausgelegt, sondern auf Stammkunden aus der stationären Admiral-Welt. Die virtuelle Automatenspiel-Erlaubnis für slots.admiralbet.de besteht seit dem 28. September 2022.

Für wen der Anbieter passt: Wer eine Marke mit klarer Eigentümerstruktur sucht und keine Überraschungen beim Wettprogramm braucht, ist hier richtig. Wer ein riesiges Livewetten-Angebot oder ausgefallene Spezialmärkte erwartet, sollte weiterblättern.

bet365 (Bet365.de) – der Branchenriese mit voller Marktbreite

Die Hillside (Europe) ENC mit Sitz in Ta’Xbiex, Malta, betreibt Bet365.de; der Sportwetten-Erlaubnis-Eintrag auf der Whitelist stammt vom 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 27. Dezember 2022). bet365 ist international einer der größten Wettanbieter, mit einem Querschnitt an Sportarten und Märkten, der kaum Wünsche offenlässt. Die deutsche Domain läuft unter vollständiger GGL-Aufsicht: Verifikation, Einzahlungslimit, OASIS-Anbindung. Wer von bet365 die gewohnte internationale Breite erwartet, wird das meiste davon auch auf Bet365.de finden – mit den Einschränkungen, die der deutsche Markt mit sich bringt (kein Esports, eingeschränkte Live-Komponenten).

Fazit: Wer die volle Markttiefe eines internationalen Branchenriesen sucht, wird hier fündig – sofern man die regulatorischen Einschränkungen des deutschen Marktes akzeptiert.

Tipico (Tipico.de) – der deutsche Marktführer mit Auslandsberührung

Die Tipico Co. Limited mit Sitz im Portomaso Business Tower in San Ġiljan auf Malta betreibt Tipico.de. Das Unternehmen wurde 2004 in Deutschland gegründet und ist heute die wohl bekannteste Wettmarke hierzulande – geprägt durch die Werbung mit Oliver Kahn und die Präsenz in Fußballstadien. Die Sportwetten-Erlaubnis besteht seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 9. Dezember 2022). Tipico ist derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung: Ein Kläger fordert vor dem BGH mehr als 3.700 € an Verlusten aus den Jahren 2013 bis 2018 zurück und hat die Frage der EU-Dienstleistungsfreiheit an den EuGH bringen lassen.

Für wen der Anbieter passt: Für alle, die eine bekannte Marke mit stationärer Präsenz suchen und kein Problem mit dem gelegentlichen Werbeauftritt haben. Die Rechtsfragen betreffen die Jahre vor der deutschen Lizenzierung und ändern nichts am aktuellen Status.

Tiptorro (Tiptorro.de) – die Tipico-Zweitmarke

Hinter Tiptorro steht die Torro Tec Limited, ebenfalls Malta, mit einer Sportwetten-Erlaubnis seit dem 30. Juni 2021 (Folgeerlaubnis 27. Dezember 2022). Die Tiptorro-App wird im App Store von der Torro Tec Limited angeboten. Tiptorro ist eine Zweitmarke von Tipico – auf den ersten Blick ähnlich, technisch aber eine eigene Plattform mit eigenem Wettprogramm und eigenen Aktionen. Die Marke spricht Spielende an, die Abwechslung zur Hauptmarke suchen oder von einem Bonusangebot der Zweitmarke profitieren wollen.

Einordnung: Eine solide Zweitmarke, die sich als Alternative für alle anbietet, die das Tipico-Ökosystem bereits kennen.

NEO.bet – der kleinere Anbieter mit überschaubarem Portfolio

Die Greenvest Betting Limited betreibt NEO.bet; die offizielle Erlaubnis für Sportwetten wurde am 9. Oktober 2020 erteilt (Folgeerlaubnis 22. Dezember 2022). NEO.bet gehört nicht zu den ganz Großen am Markt, ist aber seit Jahren stabil lizenziert. Das Wettprogramm konzentriert sich auf die deutschen Lieblingssportarten – Fußball, Tennis, Basketball, Eishockey – mit solider, aber nicht überwältigender Marktbreite. Wer keine Schnörkel sucht, sondern eine schlichte, funktionale Plattform, findet hier ein unaufgeregtes Angebot.

Einordnung: Ideal für Anwender, die Wert auf eine schlanke, unaufgeregte Benutzeroberfläche legen und kein Interesse an übermäßig komplexen Märkten haben.

Interwetten (Interwetten.de) – der österreichische Klassiker

Die Interwetten Gaming Limited mit Sitz in Tigne’ Point, Sliema, Malta, betreibt Interwetten.de und besitzt die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 2. November 2020 (Folgeerlaubnis 27. Dezember 2022). Interwetten ist eine der ältesten Wettmarken im deutschsprachigen Raum – gegründet in den 1990ern, mit langer Tradition in Österreich und Deutschland. Interwetten hatte bereits seit Dezember 2012 in Schleswig-Holstein eine Erlaubnis für Sportwetten und seit Januar 2013 für Casinospiele. Heute läuft das Angebot vollständig unter der GGL-Lizenz. Interwetten spricht Spielende an, die einen seriösen, langjährigen Anbieter mit solider Marktstruktur suchen.

Fazit: Ein Klassiker für Spielende, die einen seriösen, bodenständigen Anbieter ohne übertriebene Marketing-Versprechen suchen.

ODDSET (Oddset.de) – die Traditionsmarke aus dem Tabak- und Lotterieumfeld

Die ODDSET Sportwetten GmbH betreibt Oddset.de und besitzt die Erlaubnis seit dem 18. November 2020 (Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022). Die Erlaubnis wurde vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt. ODDSET gehört zum Umfeld der Landeslotteriegesellschaften und ist vor allem durch den stationären Vertrieb bekannt – in vielen Lotto-Annahmestellen können ODDSET-Scheine abgegeben werden. Die Online-Plattform richtet sich an Spielende, die die Marke aus dem stationären Geschäft kennen. Die Aufsicht liegt bei der GGL in Halle (Saale).

Einordnung: Die richtige Adresse für alle, die eine Brücke zwischen der staatlichen Lotto-Welt und dem Online-Wetten schlagen wollen.

Betway (Betway.de) – der international aufgestellte Anbieter

Die Betway Limited betreibt Betway.de und besitzt die Sportwetten-Erlaubnis seit dem 9. März 2021 (Folgeerlaubnis 23. Dezember 2022). Hinzu kam am 2. Oktober 2026 eine Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele. Die Erlaubnis wurde am 9. März 2021 vom Regierungspräsidium Darmstadt erteilt; Betway-Geschäftsführer Anthony Werkman bestätigte sie am 10. März 2021. Betway ist international breit aufgestellt und bekannt für Sponsoring-Engagements im Sport. In Deutschland ist das Angebot auf das Wesentliche konzentriert: Fußball, Tennis, US-Sport und die Standardmärkte.

Fazit: Wer eine international bewährte, übersichtliche Plattform ohne unnötige Ablenkungen bevorzugt, findet bei Betway ein stabiles Angebot.

bpremium (Bpremium.de) – die deutsche Marke von Ladbrokes

Die Ladbrokes (Deutschland) Limited betreibt Bpremium.de; die Erlaubnis für das Sportwetten-Angebot gilt seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 21. Dezember 2022). Der Sitz ist in Unit 6, St Business Centre, 120 The Strand, Gzira, Malta, eingetragen unter der Registernummer C92799. Ladbrokes gehört zur Entain-Gruppe, die auch hinter bwin steht. Die Marke bpremium richtet sich an Spielende, die eine ruhigere, weniger werbliche Variante der Mutterkonzern-Marken suchen.

Einordnung: Eine gute Empfehlung für Nutzer, die eine bewährte Entain-Basis suchen, sich aber von den lauten Werbeauftritten der Muttermarken distanzieren möchten.

Wettarena (Wettarena.de) – der Neueinsteiger mit Online-Fokus

Die I.B.C. Sportsbetting Limited betreibt Wettarena.de; die GGL-Erlaubnis für Sportwetten besteht seit dem 9. Oktober 2020 (Folgeerlaubnis 15. Dezember 2022). Der Sitz ist in 20 Lyons Range Court Flat Nru.1 Triq Bisazza, Sliema, Malta. Die I.B.C. Sportsbetting Limited betreibt auch Bet3000.de – dort wurde die Erlaubnis erst am 22. April 2026 erteilt, was bet3000 in der Wahrnehmung als „neuer“ Anbieter erscheinen lässt. Wettarena selbst ist seit 2020 stabil lizenziert. Die Marke positioniert sich als Online-Anbieter ohne den stationären Hintergrund, den Bet3000 aus den Wettbüros mitbringt.

Für wen der Anbieter passt: Für Spielende, die einen reinen Online-Anbieter suchen, ohne die Ballast einer Kiosk- oder Wettbüro-Geschichte.

Worauf es bei der Anbieterwahl ankommt

Die Lizenz ist die Grundvoraussetzung – wer hier nicht auf der Whitelist steht, fällt durch. Innerhalb der lizenzierten Anbieter entscheiden andere Kriterien.

Quotenniveau

Das Quotenniveau bemisst sich am Quotenschlüssel – dem Anteil der Einsätze, den ein Markt an die Spielenden zurückzahlt. 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ) ergibt die Auszahlungsquote eines Marktes; die Differenz zu 100 % ist die Marge des Anbieters. Eine Marge von 5 % bedeutet, dass der Anbieter im Durchschnitt 5 Cent pro eingesetztem Euro behält. Große Anbieter wie bet365 arbeiten mit Margen um 4–5 % auf den Hauptmärkten; kleinere Anbieter liegen teils darüber. Für Spielende, die viele Wetten platzieren, macht das über ein Jahr einen spürbaren Unterschied.

Livewetten-Angebot

Livewetten sind in Deutschland eingeschränkt: nur auf das Endergebnis oder auf das nächste Tor, den nächsten Satz oder eine vergleichbare Komponente. Innerhalb dieser Grenzen variiert das Angebot erheblich – manche Anbieter decken 20 Sportarten live ab, andere nur Fußball und Tennis. Wer viel live wettet, achtet auf Tiefe und Stabilität des Live-Angebots, nicht nur auf die Zahl der Veranstaltungen.

Zahlungsmethoden und Auszahlungsdauer

Wer PayPal oder Apple Pay nutzen will, prüft vor der Kontoeröffnung, ob der Anbieter diese Methoden anbietet. Die Auszahlungsdauer variiert: E-Wallets oft innerhalb von 24 Stunden, Banküberweisung ein bis drei Werktage. Bei der ersten Auszahlung kommt die erneute Identitätsprüfung hinzu – das kann die erste Auszahlung um einige Tage verlängern.

Bonusstruktur

Der Bonus ist ein Marketinginstrument, kein Geschenk. Wer den Bonus ernst nimmt, liest die AGB: Wie hoch ist der Umsatzfaktor? Welche Mindestquote gilt? Wie lang ist die Frist? Welche Märkte zählen? Welche Wetten sind ausgeschlossen? Wer diese Fragen vor der Annahme klärt, vermeidet böse Überraschungen bei der Auszahlung.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein neuer Wettanbieter eine deutsche Sportwetten-Erlaubnis besitzt?

Das einzige zuverlässige Merkmal ist die Aufnahme in die Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL). Die Whitelist ist auf der Webseite der GGL öffentlich einsehbar und wird regelmäßig aktualisiert. Sie zeigt die Domain, den Namen der Betreibergesellschaft und das Datum der Ersterlaubnis sowie gegebenenfalls der Folgeerlaubnis. Eine .de-Domain allein ist kein Nachweis, und eine Lizenz aus Malta, Curaçao oder Anjouan hat in Deutschland keine Gültigkeit. Wer auf der Whitelist steht, muss im Impressum die Anschrift der GGL (Hansering 15, 06108 Halle (Saale)) nennen.

Was bedeutet es, wenn ein neuer Anbieter nicht auf der GGL-Whitelist steht?

Ein nicht gelisteter Anbieter verfügt über keine deutsche Sportwetten-Erlaubnis und ist rechtlich als unerlaubt einzustufen (§ 4 Abs. 1 GlüStV). Für Spielende bedeutet das: kein Anschluss an OASIS (keine Selbstsperre, die übergreifend wirkt), kein Anschluss an LUGAS (kein übergreifendes Einzahlungslimit), keine Auszahlungsgarantie nach § 6b GlüStV, und im Streitfall kein Zugang zu deutschen Gerichten unter dem Glücksspielstaatsvertrag. Die GGL hat im September 2026 ausdrücklich vor illegalen Angeboten gewarnt. Strafrechtlich ist die Teilnahme bis zu sechs Monate oder Geldstrafe bedroht (§ 285 StGB), wobei Verfolgung gegen einzelne Spielende nicht bekannt ist.

Welche Rolle spielen OASIS und das gemeinsame Einzahlungslimit von 1.000 € bei neuen Wettanbietern?

OASIS ist die bundesweite Sperrdatei, die bei jeder Registrierung und jedem Login abgefragt wird. Wer in OASIS steht, kann sich bei keinem lizenzierten Anbieter anmelden – die Sperre gilt marktübergreifend. Eine Selbstsperre dauert mindestens drei Monate bei selbstgewählter Frist, sonst mindestens ein Jahr. Das gemeinsame Einzahlungslimit beträgt 1.000 € pro Kalendermonat über alle Anbieter hinweg und wird über die LUGAS-Limitdatei technisch durchgesetzt. Es soll verhindern, dass Spielende durch Aufteilung auf mehrere Anbieter höhere Summen bewegen. Eine Heraufsetzung ist nur auf Antrag und bei nachgewiesener wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit möglich – eine Selbsterklärung reicht nicht.

Wie wird die Sportwettensteuer von 5,3 % bei einem neuen Anbieter an Quote oder Auszahlung weitergegeben?

Die Steuer beträgt 5,3 % der Bemessungsgrundlage „Wetteinsatz abzüglich der Steuer selbst“ – auf den ausgezahlten Einsatz gerechnet rund 5,03 %. Sie wird vom Veranstalter geschuldet, nicht vom Spielenden. Ob und wie der Anbieter sie weitergibt, entscheidet er selbst: durch Reduktion der Quote, durch Abzug vom Gewinn oder durch Mischmodelle. Manche Anbieter werben mit „steuerfreien“ Wetten und schlagen die Steuer auf die Quote auf; andere ziehen sie vom Bruttogewinn ab. Wer wissen will, wie der eigene Anbieter die Steuer handhabt, liest die AGB oder fragt beim Kundendienst nach. Die Steuer fällt auch bei unerlaubten Anbietern an; eine gezahlte Steuer ist kein Lizenznachweis.

Welche Umsatzbedingungen und Mindestquoten gelten typischerweise für ein Willkommensangebot?

Die Bedingungen variieren je nach Anbieter, folgen aber einem wiederkehrenden Muster: Der Bonusbetrag – oder Bonus plus Einzahlung – muss innerhalb einer Frist (häufig 30 oder 90 Tage) zu einer Mindestquote (typisch 1,50 bis 2,00) mehrfach umgesetzt werden, bevor eine Auszahlung möglich ist. Ein 100-€-Bonus mit 5-fachem Umsatz zu Mindestquote 1,80 erfordert 500 € Wetteinsatz. Nur Wetten, die die Mindestquote erfüllen, zählen; Wetten auf bestimmte Märkte oder Wettarten können ausgeschlossen sein. Wer die Frist versäumt, verliert den Bonus und die damit erzielten Gewinne. Bei Gratiswetten wird der Einsatz häufig nicht zurückgezahlt – die Spielenden erhalten nur den Nettogewinn. Alle genauen Werte stehen in den AGB des jeweiligen Anbieters.

Welche Zahlungsmethoden sind bei lizenzierten Anbietern zulässig, und warum sind Krypto und anonyme Mittel ausgeschlossen?

Zulässig sind nur Zahlungsmittel, die eine eindeutige Zuordnung zum Kontoinhaber erlauben – typischerweise Banküberweisung, Kreditkarte, Sofortüberweisung, giropay, PayPal, Apple Pay, Klarna. Kryptowährungen sind ausgeschlossen, weil die Transaktionen auf der Blockchain nicht ohne Weiteres einer bestimmten Person zugeordnet werden können; das widerspricht dem Eigennamensprinzip aus § 6b Abs. 4 GlüStV. Anonyme Prepaid-Karten wie Paysafecard sind ebenfalls tabu, soweit sie ohne Identitätsnachweis erworben werden können. Welche konkreten Marken ein Anbieter akzeptiert, entscheidet der Anbieter selbst; es gibt keine Positivliste der GGL. Wer auf Krypto oder anonyme Methoden angewiesen ist, ist bei Offshore-Anbietern – mit den im Abschnitt zur Rechtslage ausgeführten Risiken.

Inhalt erstellt vom Team «wettbonusinfo»